Susan Hainsch

Susan Hainsch ist Maklerin für Immobilienfinanzierung, Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlung sowie Mediatorin. Ihre Kunden und Kundinnen wenden sich an sie als regionale Ansprechpartnerin, weil sich hier Bewertungssachverstand und Vermittlung zwischen Konfliktparteien in Bezug auf Immobilien ideal ergänzen.

Die Kaufnebenkosten

von Susan Hainsch

Für viele meiner Kunden sind die sogenannten Anschaffungs- und Kaufnebenkosten ein wichtiges Thema. Immerhin sind sie ein erheblicher Kostenblock und erhöhen den tatsächlichen Preis der Immobilie erheblich.

Die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Der Kaufpreis einer Immobilie ist nicht der einzige Kostenfaktor

Mitunter tätigen wir mit dem Kauf einer Immobilie eine der größten Ausgaben in unserem Leben. Aber was kostet der Erwerb zusätzlich?

Die Maklerprovision

In den Fällen, in denen der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses durch einen Immobilienmakler vermittelt wird, kann eine Provision verlangt werden. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und kann sowohl von Bundesland zu Bundesland als auch innerhalb einer Stadt unterschiedlich sein. Grundsätzlich kann ein Immobilienmakler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision verlangen. Dass allein der Käufer diese Kosten tragen muss, ist nicht festgelegt und, nach meinen Beobachtungen, in Niedersachsen nicht die Regel. Theoretisch ist die Vermittlungsgebühr frei verhandelbar. Wenn Sie als Käufer der Immobilie provisionspflichtig sind, wird der Makler mit seinem Dienstleistungsvertrag für Sie tätig. Sie haben also nicht nur die Pflicht, eine Provision zu zahlen, sondern vor allem das Recht, von dem Makler umfassend bis zum Kauf der Immobilie betreut zu werden.

Unterstellen wir eine Provision zwischen 3,57 % und 5,95 %, zahlen Sie bei einem Kaufpreis von 200.000 € zwischen 7.140 € und 11.900 € Maklerprovision.

Die Grunderwerbsteuer

Die nächste größere Position der Erwerbsnebenkosten ist die Grunderwerbsteuer. Berechnet wird sie auf der Grundlage des im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises. Je nach Bundesland ist die Höhe der Grunderwerbsteuer unterschiedlich. In Niedersachsen zahlt man 5 % des Kaufpreises. Bei einem Einfamilienhaus für 200.000 € würden also 10.000 € fällig.

Nicht alle Vorgänge sind steuerpflichtig. Zum Beispiel sind Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Preis 2.500 € nicht übersteigt, ausgenommen. Ebenso die Weitergabe durch Erbschaft, Schenkung, der Verkauf an den Ehepartner oder Lebensgefährten und Verwandte ist grunderwerbsteuerfrei.

Gebühren für Notar und Grundbuchamt

Sämtliche Immobilienverkäufe sind in Deutschland notariell zu beurkunden. Der Notar ist ein neutraler Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Mit dem Kaufvertrag wird der rechtliche Rahmen zur Übertragung des Eigentums geschaffen. Die Auszahlungsvoraussetzungen bzw. die Überwachung der Zahlung des Kaufpreises und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch werden durch den Notar überwacht. In der Regel, wenn der Kaufpreis mittels Darlehen finanziert wird, erfolgt zeitgleich die Beurkundung und Veranlassung der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch durch den Notar. Der Notar wird in der Regel vom Käufer bezahlt und von daher ist es Ihr gutes Recht, den Notar auszuwählen.  Welche Gebühren der Notar erheben darf, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und bundesweit einheitlich. Das Grundbuchamt berechnet ebenfalls Gebühren dafür, dass man als neuer Eigentümer einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen wird.

Für Notar und Grundbuchamt zahlen Sie zwischen 1,5 % und 2 % Prozent des Kaufpreises. Im Beispiel des Einfamilienhauses für 200.000 € werden zwischen 3.000 € und 4.000 € fällig.

Vor dem Kauf besser bis 15 % zusätzlich kalkulieren

Zählt man diese drei Kostenpositionen zusammen - 7.140 € bis 11.900 € Maklerprovision, 10.000 € Grunderwerbsteuer und 3.000 € bis 4.000 € Notar- und Gerichtsgebühren - belaufen sich die nicht unerheblichen Kaufnebenkosten für das beispielhafte Einfamilienhaus auf insgesamt 13.000 € bis 25.900 €.

Tipp: Anschaffungsnebenkosten nicht finanzieren

Diese Anschaffungs- bzw. Kaufnebenkosten sollten aus eigenen Mitteln begleichbar sein. Wer vorhat, diese Kosten zu finanzieren, erhöht seine monatliche Belastung beträchtlich. Gleichfalls ist so eine Finanzierungsaufstellung bei Kreditinstituten schwer zu platzieren. Diese Positionen erhöhen nämlich nicht den Wert der Immobilie. Eine mögliche Finanzierung der Kaufnebenkosten ist im wahrsten Sinne des Wortes „teuer zu bezahlen“.

Ich berate Sie gerne.

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